Spielregeln

Spielregeln – Theorieteil Notfalltraining

Ziel der Regelung

Durch die Umsetzung dieser Regelung wollen wir sicherstellen, dass alle Teammitglieder selbständig und zu den gleichen Konditionen, den Theorieteil des Notfalltrainings durchführen können. 

Die Einführung des Online-Moduls dient der Schulung des Theorieteils des Notfalltrainings und soll als zusätzliche Lernmethode eine flexible Qualifizierung ermöglichen. Das eLearning-Programm soll die herkömmliche Fortbildungsmaßnahme nicht ersetzen, sondern diese ergänzen. Sie wird vor dem
Praxisteil durchgeführt und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Notfalltraining. 

Inhalt der Regelung

  1. Die jährliche Durchführung des Online-Theorieteils ist für alle aktiven Mitarbeiter/innen verpflichtend. 
  2. Der Online-Theorieteil wird vor dem Notfalltraining durchgeführt.
  3. Der Online-Theorieteil ist Teil des Notfalltrainings und die erfolgreiche Teilnahme, Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Teil in der Notfallpraxis.
  4. Der zeitliche Umfang für die Durchführung des Online-Theorieteils beträgt 1 Stunde. Die Zeit, welche für die Durchführung des Online-Theorieteils benötigt wurde, wird als Arbeitszeit angerechnet und in PPO erfasst. Es kann maximal 1 Stunde Arbeitszeit abgerechnet werden.
  5. Der Online-Theorieteil besteht aus mehreren Themenblöcken. Jeder Block endet mit einem Quiz.
  6. Der Online-Theorieteil kann nach jedem Themenblock unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden.
  7. Nach erfolgreicher Durchführung des Theorieteils wird eine Teilnahmebescheinigung generiert, welche selbständig ausgedruckt werden kann.
  8. Ein Nachweis, dass der Online-Theorieteil erfolgreich absolviert wurde, ist dem Koordinator/der Koordinatorin vor dem praktischen Teil des Notfalltrainings vorzulegen.

Datenschutz

Die Lernplattform der Firma Impulse_Notfallmanagement entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg.
Für die Durchführung des Online-Theorieteils des Notfalltrainings gelten die Regelungen der Dienstvereinbarung über die allgemeine Nutzung von eLearning in der KVBW vom 01.04.2016.

Datenspeicherung / Datenlöschung:

Die Daten aller auf der Lernplattform stattfindenden Weiterbildungsprozesse werden erfasst und alle aufgezeichneten Bewegungsdaten nach Ablauf des Kalenderjahres nach deren Aufzeichnung unwiederbringlich gelöscht. Diese Daten werden dem Stammdatenbereich zugeordnet. 
Gespeicherte Stammdaten werden spätestens 3 Monate nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses gelöscht. Jeder Benutzer hat jederzeit über eine einfache Menüwahl die Möglichkeit, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und auszuwerten. 

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